Wurde eine Verlegung der Birsbrücke bereits vor über einem halben Jahrhundert thematisiert, so ist die Idee einer neuen Querverbindungsstrasse nicht neu und die Immissionen waren folglich voraussehbar. Da die kumulativen Erfordernisse der Spezialität und des schweren Schadens ohnehin nicht erfüllt sind, kann die Frage der Unvorhersehbarkeit letztlich offen gelassen werden. Entscheid Nr. 600 09 89 vom 16. Dezember 2011