Die Voraussetzung der Unvermeidbarkeit bezieht sich auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft respektive der Erstellung des Gebäudes. Im Umkreis von bedeutenden Agglomerationen ist grundsätzlich mit einer Strassenlärmzunahme zu rechnen. (E. 6.2) 10-11 Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche Aus dem Sachverhalt: Am 3. Mai 2007 wurde gemäss Landratsbeschluss das Bauprojekt betreffend neue Birsbrücke, Korrektion der Ortsdurchfahrt sowie Herstellung der Fischgängigkeit der Birs in der Gemeinde Zwingen als kantonaler Nutzungsplan genehmigt.