Mit Beschluss vom 12. Dezember 2005 wies der Gemeinderat Röschenz die von A. und B. eingereichten Einsprachen betreffend das Strassenbauprojekt "Verbesserung des Einlenkers in die Gasse" ab. Das Strassenprojekt sieht unter anderem die Abtretung von 4 m 2 Land, das sich im Eigentum von A. und B. befindet, zu Fr. 400.00 pro m 2 vor. Gleichentags informierte der Gemeinderat gestützt auf § 42 Abs. 3 des Gesetzes über die Enteignung (EntG) vom 19. Juni 1950 die Präsidentin des Steuer- und Enteignungsgerichts, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Steuer- und Enteignungsgericht) über den Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens vor der Gemeinde.