Hingegen kann der Ausbau oder Neubau einer Strasse in einem bereits überbauten Gebiet für die angrenzenden Liegenschaften regelmässig auch Nachteile zur Folge haben. In der Literatur werden in diesem Zusammenhang beispielsweise vermehrte Lärmimmissionen, Zunahme des Durchgangsverkehrs, Näherrücken der Strassenfahrbahn und schlechteres Gefällsverhältnis bei Ausfahrten angeführt (Peter J. Blumer, a.a.O., S. 33 f.) Gemäss der Rechtsprechung des Steuer- und Enteignungsgerichts ist der Ansatz für den Strassenbeitrag beispielsweise zu reduzieren, wenn aufgrund der topographischen Lage eine Erschliessung durch die neue Verkehrsanlage zwar denkbar und möglich, jedoch nur mit baulich aufwändigen und