Somit könnte grundsätzlich eine Fläche von rund 220 m 2 (Fassadenlänge 6 bis 12 Meter) beziehungsweise von rund 162 m 2 (Fassadenlänge 12 bis 24 Meter) überbaut werden. Bezogen auf die Parzellenfläche von 845 m 2 ergibt sich eine Gesamt-Bruttogeschossfläche von 338 m 2 . Nach Abzug der geschätzten bereits beanspruchten Nutzung von maximal 200 m 2 verbleiben noch mindestens 138 m 2 Bruttogeschossfläche. Mit dieser Nutzfläche kann auch unter Beachtung der massgebenden Abstandsvorschriften eine weitere, zweigeschossige Liegenschaft mit einer Grundrissfläche von mindestens 70 m 2 erstellt werden.