4 a) (…) Die Zufahrt zu Haus und Garage erfolgt heute unbestrittenermassen über die B.-Strasse. Der südliche Teil der Parzelle ist unüberbaut und wird derzeit als Pflanzgarten genutzt. An diesem Garten hat der Bruder der Beschwerdeführerin ein lebenslängliches und unverzinsliches Mitbenutzungsrecht, welches (…) als Personaldienstbarkeit auf der Parzelle der Beschwerdeführerin errichtet worden ist. Die Beschwerdegegnerin hat 393 m 2 der südlichen Fläche der Parzelle der Beschwerdeführerin, die an die Erschliessungsstrasse "A." grenzt, in den Beitragsperimeterplan einbezogen und zu 100 % beitragspflichtig erklärt.