Der Perimeterplan erfasst alle von der Beitragspflicht betroffenen Grundstücksflächen nach Massgabe des ihnen an der Verkehrsanlage erwachsenen Vorteils (vgl. § 34 Abs. 1 StrR). Im Perimeterplan "A." vom 28. Januar 2000, vom Gemeinderat Nenzlingen am 30. Mai 2000 beschlossen, ist eine Fläche von 393 m 2 der Parzelle der Beschwerdeführerin zu 100 % in den Beitragsperimeter einbezogen. (…) 4.Die Beschwerdeführerin macht zunächst geltend, die Parzelle sei durch die höher gelegene B.-Strasse, über welche auch die Zufahrt zu ihrem Wohnhaus und der Garage erfolge, ausreichend erschlossen.