Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 26. Januar 2004 (26 01 200) Das Bestehen einer privatrechtlichen Dienstbarkeit hat auf die zonenmässige Überbauungsmöglichkeit einer Parzelle und damit auf deren Erschliessungsvorteil keinen Einfluss. Eine Grundstücksfläche, welche mit einer privatrechtlichen Dienstbarkeit belastet ist, muss in den Perimeter einbezogen werden (E. 4d). Aus dem Sachverhalt: X.ist Eigentümerin der Parzelle Nr. X des Grundbuchs (GB) Nenzlingen im Halte von 845 m 2 , welche im Gebiet B. in der Wohnzone W2 liegt.