(...) Gemäss dem Zonenreglement Siedlung (ZRS) der Einwohnergemeinde Seltisberg vom 27. Oktober 1989, welches in seinem Anhang den verbindlichen Wortlaut der gemäss Art. 4 ZRS mit beschlossenen kantonalen Zonenreglements-Normalien 1963 (ZR 63) anführt, kann der Gemeinderat gestützt auf ZR 5/63 Ziff. 2 Abs. 3 den Einbezug von für Strassen und Anlagen abgetretenem Land bei der Nutzungsberechnung gestatten, sofern dies bei der für das Land zu bezahlenden Entschädigung berücksichtigt wird. (...) In der Gemeinde Seltisberg wird bei Landabtretungen von Privaten an einen Strassenbau jeweils die Nutzungsumlagerung (Nutzungsprivileg) gewährt.