(...) Die Parzelle des Klägers liegt zu etwas mehr als einem Drittel in der Zone WG2, die gemäss Zonenreglement der Gemeinde Seltisberg vom 27. Oktober 1989 zweigeschossige Wohn- und Geschäftsbauten mit einer Bebauungsziffer von 22 % und einer Nutzungsziffer von 40% der Parzellenfläche erlaubt. Der nördliche Teil der Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone und ist somit nicht überbaubar. Die Parzelle ist derzeit lediglich mit einem Holzschopf überbaut, wie sich anlässlich des gerichtlichen Augenscheins gezeigt hat.