Teil. Wo dagegen hohe Baulandpreise gelten und diese massgeblich durch die bestmögliche bauliche Ausnützung bestimmt werden, richtet sich der Wert einer Teilfläche vorwiegend nach deren Einfluss auf die Überbauung des Grundstücks. Ein Teil, der abgetrennt werden kann, ohne die bauliche Ausnützung zu beeinflussen, ist ein minderwertiger Flächenabschnitt" (Heinz Hess/Heinrich Weibel, a.a.O., Art. 19 N 106 m.Verw.). Der Entzug von Vorgartengebiet resp. Land vor der Baulinie für Strassenbauten stellt den häufigsten Fall der Teilenteignung dar. Zwei Prinzipien sind vor allem zu beachten: