die Parzelle (südlicher Teil) zu ca. 1/3 in der Wohnzone WG2 und zu ca. 2/3 in der Landwirtschaftszone (nördlicher Teil). Der von der Enteignung betroffene Teil von 60 m 2 bildet die südliche Parzellengrenze. Die beim kantonalen Amt für Liegenschaftsverkehr angeforderte Landpreisstatistik der Gemeinde Seltisberg mit Datum 28. Februar 2003 führte zu einem durchschnittlichen Landpreis von rund Fr. 455.--/m 2 . (...) Der ermittelte statistische Verkehrswert der Zone W2 liegt bei gerundet Fr. 455.--/m 2 .