O., S. 151). Ausgehend von den durch die Statistik ausgewiesenen und für eine bestimmte Gemeinde oder einen Teil derselben geltenden Landpreisverhältnissen führt die Gegenüberstellung vergleichbarer Objekte unter zusätzlicher Berücksichtigung allgemeiner Faktoren der Immobilienmarktentwicklung wie Zeitablauf, Umfang von Angebot und Nachfrage etc. zu einem Verkehrswertresultat, das wie das nachgängige Preisbild in der überwiegenden Zahl der Fälle zeigt, dem wirtschaftlichen Wert des Enteignungsobjekts weitgehendst entspricht (vgl. auch Urteil des Enteignungsgerichts vom 25. April 1974 i.S. R. S.-S., E. 1c).