03-01 Höhe der Entschädigung für einen an den Strassenbau abzutretenden Landstreifen Aus dem Sachverhalt: X ist Eigentümer einer Parzelle, welche an das Strassenbauprojekt Y angrenzt. Für den geplanten Strassenbau hat X eine Fläche von 60 m 2 abzutreten und wird ihm eine Entschädigung von Fr. 300.--/m 2 durch die Gemeinde angeboten. X machte beim Gemeinderat Seltisberg eine höhere Entschädigungsforderung für die zu enteignende Fläche geltend.