Der Teil von Parzelle Nr. 255, der mit "Werkhof Entsorgung" im Zonenplan Siedlung betitelt ist und innerhalb des Baugebietsperimeters in der OeW-Zone liegt, wird an seinem südöstlichen Ende, wo der Werkhof steht, von der Hauptstrasse her erschlossen. Der nordöstlichere Teil, etwa ab der Höhe der kleinen Brücke über die Hintere Frenke, ist aber wie der nördlich davon in der Zone WG2 liegende Teil über den Wendeplatz Y.-strasse erschlossen, weshalb auch dieser Teil gestützt auf § 33 Abs. 3 i.Verb.m. § 34 Abs. 1 StrR in den Kostenverteiler "Ausbau Wendeplatz Y.-strasse" einzubeziehen ist.