Der durchgeführte Augenschein hat gezeigt, dass die Parzelle Nr. 255 über einen teilweise noch innerhalb der Zone WG2 (Wohn- und Geschäftszone mit zwei zulässigen Vollgeschossen), und damit noch innerhalb der Bauzone, verlaufenden Mergelweg (mit Schranke auf den Wendeplatz Y.-strasse hin) intern erschlossen ist, und die Erschliessung aktuell genutzt wird. Gestützt auf den Augenschein, sowie die Zonenpläne Siedlung und Landschaft der Einwohnergemeinde Bubendorf und den Strassennetzplan vom 27. April 1993/22. September 1993, Nachführungsplan 1998, steht fest, dass derjenige Teil von Parzelle Nr. 255, welcher in der Zone WG2 und somit innerhalb des Baugebietsperimeters liegt, baureif ist und