Derjenige Teil von Parzelle Nr. 255, welcher ausserhalb des Baugebietsperimeters liegt, gehört einerseits ebenfalls der OeW-Zone an und ist gemäss Zonenplan Landschaft mit "Werkhof Kompostierung" betitelt. Der westlichste Teil der Parzelle Nr. 255 liegt bis zum Bachlauf der Hinteren Frenke in der Landwirtschaftszone respektive in der Landwirtschaftsschutzzone. (…) 5.c) Gestützt auf § 34 Abs. 1 StrR setzt die Beitragspflicht einen Sondervorteil voraus. Die Erschliessung muss den Wert des Grundstücks erhöht haben. Der Mehrwert muss realisierbar sein. Gemäss § 20 Abs. 1 lit.