Die Beschwerdegegnerin beantragt vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf zufolge "res iudicata" überhaupt eingetreten werden könne. Aus den Erwägungen: (…) 4. a) Soweit die Beschwerdeführerin beantragt, Parzelle Nr. 255 sei in den Kostenverteiler einzubeziehen und die Beschwerdegegnerin geltend macht, dass diesbezüglich "res iudicata" vorliege, ist zu prüfen, ob auf die Beschwerde vollumfänglich eingetreten werden kann.