Mit Rechnungen vom 1. Februar 2002 hat die Einwohnergemeinde Bubendorf gegenüber der X. AG im Zusammenhang mit dem "Ausbau Wendeplatz Y.-strasse" für die fünf Parzellen Strassenbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 78'625.60 verfügt. Mit Schreiben vom 13. Februar 2002 erhebt die X. AG dagegen Beschwerde beim Steuer- und Enteignungsgericht und beantragt die Aufhebung der Beitragsverfügungen mitsamt dem diesen zugrunde liegenden "definitiven Kostenverteiler" Ausbau Wendeplatz Y.-strasse.