Grundstücke der Zone für öffentliche Werke und Anlagen, die durch eine Strasse erschlossen werden, nehmen an Wert zu und sind in den Beitragsperimeter einzubeziehen (E. 5c). 03-05 Strassenbeitrag für Grundstücke in der Zone für öffentliche Werke und Anlagen Aus dem Sachverhalt: Die X. AG ist Eigentümerin von fünf Parzellen des Gruchbuchs (GB) Bubendorf. Mit Rechnungen vom 1. Februar 2002 hat die Einwohnergemeinde Bubendorf gegenüber der X. AG im Zusammenhang mit dem "Ausbau Wendeplatz Y.-strasse" für die fünf Parzellen Strassenbeiträge in der Gesamthöhe von Fr. 78'625.60 verfügt.