Derzeit können somit die anstehenden Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen mit den bestehenden Einnahmen nicht mehr vollständig finanziert werden. Die sich aus dem GEP allfällig ergebenden Massnahmen sind in dieser Kostenrechnung ebenfalls noch nicht berücksichtigt. Fachleute rechneten schon im Jahr 1994 damit, dass gestützt auf die neue Entwässerungsphilosopie des Bundes die Kosten für die gesamte Erneuerung aller öffentlichen Entwässerungsanlagen rund 60 Milliarden Franken betragen werden (vgl. Jaya Rita Bose, Der Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen, Diss. Zürich 1996, S. 100); heute dürften diese Schätzungen noch einiges höher sein.