Berechnet auf 50 Jahre ist davon auszugehen, dass einem Wiederbeschaffungswert von geschätzten 24 Millionen Franken durch die Gemeinde erzielbare Beiträge für die Wasserkasse in der Höhe von etwa 11 Millionen Franken gegenüberstehen. Es ergibt sich damit, dass das Wasserreglement der Gemeinde Bottmingen das Kostendeckungsprinzip nicht verletzt. Im Übrigen sind bezüglich Wasserkasse folgende ergänzende Feststellungen zu treffen: Für die Periode 2003 - 2007 sind Unterhaltsinvestitionen in das Wassernetz in Höhe von Fr. 0,91 Mio. geplant.