Aufgrund der Tatsache, dass für die Kontrolle der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist, ergibt sich schliesslich, dass eine auf die zukünftigen Aufwendungen und Einnahmen beschränkte Gegenüberstellung nicht sachgerecht wäre. Eine derartige beschränkte Gegenüberstellung würde insbesondere nicht berücksichtigen, dass neue Beitragspflichtige ebenfalls einen Anteil an bereits erfolgten Aufwendungen zu leisten haben. Die Finanzperspektiven 2003 - 2007 beziffern den Wiederbeschaffungswert der in Bottmingen befindlichen Wasseranlagen auf 24 Millionen, bei einer zu erwartenden "Lebensdauer" von 50 Jahren.