Das Kanalisationsunternehmen wird einerseits mit allen damit verbundenen Ausgaben belastet, anderseits werden ihm aber auch alle Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinde, sowie die Beiträge der Anwänder gutgeschrieben (§ 4 KaR). Die Wasserversorgung der Gemeinde Bottmingen ist ein Regiebetrieb der Einwohnergemeinde mit getrennter Rechnungsführung. Sie ist selbsttragend zu führen und umfasst alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser (Ziffer 1.1. WaR).