Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesamteingänge an Kausalabgaben den Gesamtaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht oder höchstens geringfügig überschreiten (BGE 125 I 196 E. 4h m.H.). Das Kanalisationsreglement der Gemeinde Bottmingen bezweckt die Finanzierung von Erstellung und Unterhalt der öffentlichen Entwässerungsanlagen. Das Kanalisationsunternehmen wird einerseits mit allen damit verbundenen Ausgaben belastet, anderseits werden ihm aber auch alle Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinde, sowie die Beiträge der Anwänder gutgeschrieben (§ 4 KaR).