Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Enteignungsgericht vom 28. November 2002 (2002 35 36) Liegt für die strittigen Anschlussbeiträge eine formellgesetzliche Grundlage vor, ist die Überprüfung der Abgabe auf Einhaltung des Kostendeckungs- und des Äquivalenzprinzips nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung entbehrlich, soweit das Gesetz nicht seinerseits verfassungswidrig ist (E. 6b). Wiederbeschaffungswert der Anlagen als obere Begrenzung des Finanzbedarfs (E. 6c).