8. (...) Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die den Beschwerdeführenden mit provisorischer Beitragsverfügung auferlegten Vorteilsbeiträge reglementskonform sind, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. (...) Enscheid Nr. 2001/79-81 vom 13. Dezember 2002