Im übrigen hat die Xstrasse im fraglichen Abschnitt vor dem Neubau nicht dem heutigen technischen Ausbaustandard einer Sammelstrasse entsprochen, und so erstaunt es nicht, dass die - schon vorbestehenden - Schäden durch den Baustellenverkehr verstärkt wurden. Unbestrittenermassen hätte jedoch gestützt auf den rechtskräftigen Bau- und Strassenlinienplan Ystrasse aus den Jahren 1988/89 die betreffende Neuanlage schon viel früher realisiert werden können, wobei durch den Baustellenverkehrs allenfalls gar eine Sanierung im heutigen Zeitpunkt notwendig geworden wäre.