Die neue Anlage hat diese technischen Mängel behoben. Im betreffenden Abschnitt wurde die Strasse unterkoffert, mit einer Deck- und Tragschicht, einer Strassenentwässerung sowie mit einem Trottoir versehen. Da der Strassenzug im Strassennetzplan als Sammelstrasse ausgewiesen ist, weist die Neuanlage gemäss § 3 VFR eine Fahrbahnbreite von 6,0 m sowie ein durchgehendes Trottoir von 1,5 m Breite auf. Mit diesem Ausbaustandard stellt der Strassenabschnitt eine logische Fortsetzung zu den benachbarten Strassenabschnitten dar, weisen diese doch denselben Ausbaustandard aus.