Eine ausgebaute Strasse liegt beispielsweise vor, wenn die Strasse einen Kieskoffer, einen Belag, Randabschlüsse, eine Strassenentwässerung und - sofern im Bau- und Strassenlinienplan vorgesehen - ein Trottoir aufweist. Anhand der eingereichten Fotos ist ersichtlich, dass - wie die Beschwerdegegnerin zu Recht geltend macht - die Xstrasse vor ihrem Ausbau ein geteerter Weg in schlechtem Zustand war (Schlaglöcher, Netzrisse, einbrechender Belag an den Rändern der Werkleitungen, eingebrochener Belag wegen fehlendem Unterbau). Die neue Anlage hat diese technischen Mängel behoben.