Das Verkehrsflächenreglement der Gemeinde Oberwil fusst auf dem Perimetersystem, denn gemäss Art. 8 VFR wird der Kreis der beitragspflichtigen Parzellen mit einem Perimeter festgelegt. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Parzellenfläche (2/3 der entsprechenden Parzelle) und der Anstosslänge (1/3 der entsprechenden Anstosslänge); vgl. Art. 12 VFR. Die Festlegung des Beitragsperimeters und der Höhe der Beiträge erfolgt nach den Grundsätzen des Verkehrsflächenreglements (Art. 8 bis 12 sowie Anhang Nr. 2). Bei einer Neuanlage übernimmt die Gemeinde die Kosten für den Deckbelag sowie 25 % der übrigen Strassenbaukosten.