Einerseits das sogenannte Anstösserprinzip, das lediglich die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Strasse grenzenden Grundstücke in die erschlossene Grundstücksfläche einbezieht. Beim Perimetersystem werden die Beitragspflichtigen durch Aufstellung eines Umgrenzungsoder Perimeterplans (Interessenzone) festgestellt und meist in Klassen verschieden grossen Interesses und damit verschieden abgestufter Beitragspflicht eingeteilt (Heinrich Weibel, Enteignung und Vorteilsbeiträge bei Gemeindestrassen, 2. Auflage 1975, S. 28). Das Verkehrsflächenreglement der Gemeinde Oberwil fusst auf dem Perimetersystem, denn gemäss Art.