Angesichts der Tatsache, dass die Gesamtinvestitionskosten der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen in den vergangenen wie in den nächsten Jahren gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes und des Kantons (u.a. Einführung des Trennsystems) enorm waren resp. sein werden, drängt es sich auf, diese Kosten wiederum pauschal auf alle betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen zu verteilen, unabhängig von der Lage ihres Grundstücks.