Die Annahme, der so errechnete Beitrag sei proportional zu dem dem Grundstück erwachsenden wirtschaftlichen Vorteil, ist genau besehen eine Präsumtion, die auf der Anwendung von Wahrscheinlichkeitsmassstäben für den tatsächlichen Vorteil beruht (Ersatz-, Hilfs- oder Ermittlungsmassstäbe), und nicht eine konkrete Bewertung aufgrund einer konkreten Bemessung des Vorteils (BGE 109 Ia 329).