02-03 Keine Rückwirkung von Erschliessungsbeiträgen für seit langem erschlossene Grundstücke Aus dem Sachverhalt: Die Einwohnergemeinde Sissach verfügte am 14. Juni 2000 gegen X für die unüberbaute Parzelle Nr. [...], GB Sissach, im Halte von 6'754 m 2 einen Erschliessungsbeitrag Abwasser in Höhe von Fr. 108'908.25 (inklusive MWST) sowie einen Erschliessungsbeitrag Wasser in Höhe von Fr. 55'274.75 (inklusive MWST). Der auf den 3675/6754-Miteigentumsanteil von X entfallende Anteil für Wasser und Abwasser wurde mit Fr. 89'335.60 (inklusive MWST) in Rechnung gestellt.