Im Fall "Bergün" kam das Bundesgericht zum Schluss, dass mit der Einführung einer Anschlussgebühr für bereits angeschlossene Grundstücke die Abgabepflicht an ein in der Vergangenheit liegendes, einmaliges Ereignis geknüpft worden sei, womit eine echte Rückwirkung vorliege. Wesentlich ist demnach, dass bei einer Anlage dann, wenn sie neu erstellt oder in ihrer Gesamtheit wesentlich erneuert wird, alle Benützer, das heisst auch diejenigen, die vor dem Erlass der Abgabevorschrift angeschlossen waren, gleichmässig zur Finanzierung der neuen Einrichtung beigezogen werden können und dass in diesem Fall keine Rückwirkung vorliegt (Peter J. Blumer, Abgaben für Erschliessungsanlagen nach dem