Mit dieser Art der Finanzierung konnte das Gemeinwesen seine Investitionskosten erst beim effektiven Anschluss an das Leitungsnetz auf die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überwälzen. Mit der Inkraftsetzung der geltenden Reglemente hat die Gemeinde Sissach nun in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasser eine grundlegende Veränderung bezüglich der Finanzierung des Wasser- und Abwassernetzes vorgenommen. Die neuen Reglemente sehen neben den jährlichen Benutzungsgebühren einerseits einen Erschliessungsbeitrag und anderseits einen Anschlussbeitrag vor.