(...) Diesem Wiederbeschaffungswert sind sämtliche für das überbaubare Baugebiet erzielbaren Beiträge gemäss beanstandetem Reglement gegenüberzustellen. (...) Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Beitragseinnahmen der Wasserkasse stark rückläufig sind, so dass die vorsichtige Budgetierung der Gemeinde im Hinblick auf die in Zukunft erfolgende Verrechnung der Anschlussbeiträge mit den bereits erhobenen Erschliessungsbeiträgen und aufgrund des knapper werdenden Baulandbestandes als realistisch angesehen werden kann. In Anbetracht der Rückstellungen werden die Eigenmittel, ohne Berücksichtigung des Aufwandüberschusses, in maximal 7 Jahren aufgebraucht sein.