Das Kanalisationsreglement der Gemeinde Sissach bezweckt auch die Finanzierung von Erstellung und Unterhalt der öffentlichen Entwässerungsanlagen. Das Kanalisationsunternehmen wird einerseits mit allen damit verbundenen Ausgaben belastet, anderseits werden ihm auch alle Beiträge des Bundes, des Kantons und der Gemeinde, sowie die Beiträge der Anwänder gutgeschrieben (vgl. §§ 1 und 14 KaR). Die Wasserversorgung der Gemeinde Sissach ist ein Regiebetrieb der Einwohnergemeinde mit getrennter Rechnungsführung. Sie ist selbsttragend zu führen und umfasst alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser (vgl. §§ 1 und 26 WaR).