], GB Sissach, im Halte von 2'917 m 2 einen Erschliessungsbeitrag Abwasser in Höhe von Fr. 47'036.65 (bestehend aus einem Flächenbeitrag von Fr. 43'755.-- und einem Mehrwertsteuerbetrag von Fr. 3'281.65) sowie einen Erschliessungsbeitrag Wasser in Höhe von Fr. 23'872.75 (bestehend aus einem Flächenbeitrag von Fr. 23'336.-- und einem Mehrwertsteuerbetrag von Fr. 536.75). Mit Schreiben vom 22. Juni 2000 erhebt die Erbengemeinschaft A beim Steuer- und Enteignungsgericht Beschwerde mit dem Begehren, die Beitragsverfügung sei aufzuheben. Sie macht unter anderem geltend, das Kostendeckungsprinzip werde verletzt. Die Gemeinde Sissach beantragt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.