Als Wiederbeschaffungswert wird der Wert gesehen, welcher für ein funktions- und wertgleiches betriebliches Vermögensobjekt zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgewendet werden muss (E. 6c). 03-02 Wiederbeschaffungswert Aus dem Sachverhalt: Die Einwohnergemeinde Sissach verfügte am 14. Juni 2000 gegen die Erbengemeinschaft A für die Parzelle Nr. [...