7. Der Beschwerdeführer argumentiert unter anderem, dass die Strasse durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Nachbarparzelle viel intensiver genutzt werde als durch die Mieterinnen und Mieter seines Wohnhauses. Der Aspekt der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung ist relevant für die Erhebung von Gebühren. Die sogenannte Benutzungsgebühr ist das Entgelt für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder einer öffentlichen Sache. Die Erhebung einer Gebühr ist abhängig von der Frage, ob und wie intensiv eine öffentliche Einrichtung oder eine öffentliche Sache genutzt wird.