03-04 Bemessung des Vorteilsbeitrags nach objektiven Kriterien Aus dem Sachverhalt: Am 31. Januar 2003 verfügte die Einwohnergemeinde Muttenz gegen X als Eigentümer der Parzelle Nr. […] des Grundbuchs (GB) Muttenz, im Halte von 614 m 2 , einen Strassenbeitrag in der Höhe von Fr. 11'017.75. Mit Schreiben vom 9. Februar 2003 erhebt X Beschwerde gegen die Beitragsverfügung mit dem Begehren, diese sei aufzuheben. Er macht geltend, der Beitragsberechnung liege keine gerechte und vernünftige, auf dem Verursacherprinzip beruhende Kosten- und Gewinnverteilung zu Grunde.