9 der Anweisung, dass auf die Einsprache einzutreten und diese materiell zu prüfen ist. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Der Kanton Bern richtet den Beschwerdeführenden für das Beschwerdeverfahren vor der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 5‘505.60 aus. Dieser ist beim Grundbuchamt einzufordern. 10