2 Einspracheverfügung vom 6. Juni 2017 aufzuheben und die Handänderungssteuer um Fr. 4‘163.75 auf Fr. 2‘946.25 herabzusetzen sei. In seiner Vernehmlassung vom 23. August 2017 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Einspracheverfügung vom 6. Juni 2017. Als Eventualantrag verlangt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde in der Sache selbst. Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Eingabe vom 14. September 2017 vollumfänglich an ihren Anträgen und ihrer Begründung fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den einzelnen Erwägungen näher eingegangen.