C. Gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamts vom 6. Juni 2017 erheben A.______ (nachfolgend: die Beschwerdeführenden), vertreten durch Fürsprecher B.______, am 30. Juni 2017 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK). Sie beantragen die Aufhebung der Einspracheverfügung vom 6. Juni 2017 und die Zurückweisung der Sache an das Grundbuchamt inkl. der Anweisung, dass auf die Einsprache einzutreten und die Sache materiell zu prüfen sei. Weiter stellen sie den Eventualantrag, dass die