5 steht, ob die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung im konkreten Fall auch wirklich zu dem Ergebnis führt, welches mit der Dienstbarkeit sicher erzielt wird (PETER LIVER, Zürcher Kommentar, 1980, Art. 730 ZGB N. 95; vgl. BGE 106 II 315 E. 2c).