Der Zusatz im Wortlaut «Vorbehalten bleiben in jedem Falle die im Zeitpunkt der Bauausführung geltenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften» zusammen mit dem heute gültigen Baureglement löse diese Bestimmungen auf und mache sie bedeutungslos. Das Grundbuchamt führt aus, dass es grundsätzlich richtig sei, dass eine Dienstbarkeit, welche lediglich das geltende öffentliche Recht wiedergebe, unzulässig sein könne, wenn sie nicht präziser sei als das öffentliche Recht. Dies könne aber heute nicht mehr überprüft werden.