3 tounterstand mit einer Strasse über Gbbl. Nr. 4000 erschlossen werden. Die dafür notwendigen Wegrechte über Gbbl. Nr. 5000, Nr. 6000 und Nr. 7000 seien zu Gunsten von Nr. 4000 errichtet worden. Die Parzelle Gbbl. Nr. 4000 sei um die Jahrtausendwende verkauft worden und sei heute nicht mehr im Besitz der Begünstigten des Baurechts. Es sei daher heute unmöglich, dass die Begünstigten den Autounterstand mit einem Auto erreichen und den Autounterstand für den vorgesehenen Zweck nutzen könnten.