B. Gegen die Verfügung des Grundbuchamts führt A.______ (nachfolgend Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 19. Oktober 2016 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) mit folgendem Rechtsbegehren: «Es sei festzustellen, ob die verfügte Abweisung der Grundbuchanmeldung rechtens ist.» Mit Eingabe vom 1. November 2016 verzichtet das Grundbuchamt auf die Einreichung einer Beschwerdevernehmlassung und verweist auf die in der Abweisungsverfügung vom 7. Oktober 2016 aufgeführten Argumente. Auf die Begründung der einzelnen Rechtschriften wird, soweit entscheidwesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein.